Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Sämtliche Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Knallfrosch Kinderevents (im weiteren „Knallfrosch“ bezeichnet) erbracht. Bei sämtlichen Leistungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1. Konzepte/Programmvorschläge
Programmvorschläge und Konzeptionen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unserer Einwilligung weder vollständig noch teilweise vervielfältigt und zu Zwecken des Wettbewerbs weitergereicht werden. Bilder, Entwürfe und Fotos von Veranstaltungen sowie Prospekte unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Nutzung ist nur möglich nach einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

2. Vermietungen
Soweit Knallfrosch Gegenstände/ Spielgeräte jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände/ Spielgeräte. Für Ersatzansprüche von Knallfrosch ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
Mängel von Gerätschaften sind sofort zu melden. Spätere Reklamationen nach Einsatz der Artikel sind grundsätzlich nichtig. Nach Rückgabe der Artikel werden diese durch Knallfrosch kontrolliert und wenn nötig gezählt. Die Zählung von Knallfrosch ist bindend. Schäden, die während der Mietdauer entstehen, sind Knallfrosch unverzüglich anzuzeigen. Eigene Reparaturen am Gerät sind nicht erlaubt. Der Mieter haftet ferner für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung des Gerätes durch sorglosen Umgang mit dem gemieteten Material durch Verlust, Diebstahl bzw. Untergang des gemieteten Materials oder durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr entstehen. Haftung gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

3. Rücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer.
– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
– bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75%
– bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 100%

4. Vermittlungen
Vermittelt Knallfrosch in fremden Namen einzelne Leistungen und/ oder Gerätschaften, z.B. Künstler, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträgers).

5. Preise
Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Zahlungen
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Knallfrosch behält sich jedoch vor, Leistungen nur gegen Vorkasse oder Teilzahlungen zu erbringen. Durch Verzug entstehende Kosten, wie Mahngebühren und Rechtskosten hat der Kunde in voller Höhe zusätzlich zu tragen. Für die Bereitstellung von Materialien zur Leistungserbringung kann Vorauskasse verlangt werden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

7. Haftung
Knallfrosch haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, sondern nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung gegen Knallfrosch sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Benutzung der Geräte geschieht auf eigene Gefahr. Eine verkehrsbedingte Verspätung, die nicht auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist, ermöglicht dem Kunden keinen Schadenersatzanspruch bzw. keine Minderung. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/ oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko. Kann die vertragliche Leistung durch Knallfrosch oder von Knallfrosch Beauftragte infolge von Krankheit oder höherer Gewalt nicht erbracht werden, entfallen alle Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag. Knallfrosch wird dem Auftraggeber die Hinderungsgründe unverzüglich per E-Mail oder Telefon mitteilen und auf Anforderung nachweisen.
Im Falle besonderer Risiken durch örtliche Gegebenheiten wie z.B. bei Schifffahrt, Zugfahrt, unübersichtlichem Gelände usw. haftet Knallfrosch nicht bei durch die Örtlichkeiten bedingten Unfällen.
Die Aufsichtspflicht bleibt bei allen Veranstaltungen bei den Erziehungsberechtigten.
Eine Ausnahme stellt die Buchung der geschlossenen Betreuung inkl. Haftpflichtversicherung dar.

8. Sonstiges
Der Auftraggeber stellt geeignete Parkplätze in Fußreichweite zur Veranstaltung. Er übernimmt bei einer Einsatzzeit ab 4 Stunden die Verpflegung der Knallfrosch-Mitarbeiter. Bei anfallenden Parkgebühren übernimmt der Auftraggeber die anfallenden Kosten.

9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsparteien durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen, wenn diese nicht schriftlich im Vertrag festgehalten worden sind. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Köln.